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BGH, 18.02.2004 - 5 StR 18/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen eines Rechtsmittelverzichts
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 5 StR 18/04
Der Rechtsmittelverzicht schließt zugleich jede Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1984, 181), so daß auch der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten F A zu verwerfen ist. - BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 18.02.2004 - 5 StR 18/04
Die Revisionen sind unzulässig, weil die Angeklagten nach Verkündung des angefochtenen Urteils wirksam auf Rechtsmittel verzichtet haben (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1).